Sachkundeausweis V_NISSG

Bei der unsachgemäßen Anwendung bestimmter High-Tech-Geräte und -Behandlungen besteht ein erhöhtes Risiko für die Haut und die Gesundheit der Kunden.

Aus diesem Grund tritt per 1. Juni 2024 ein neues Bundesgesetz in Kraft, für deren Einsatz eine zusätzliche Ausbildung zur Grundausbildung als Kosmetikerin für alle Anwender dieser Geräte verlangt wird. Es betrifft vor allem RF, Kryolipolise, Plasm Pen, Kavitation, Laser, IPL Geräte und Ultraschall. Nach dieser Ausbildung (Modulausbildung total ca. 8-12 Tage) und bestandener Prüfung erhält man den sogenannten Sachkundeausweis gemäss V-NISSG, welcher ab Juni 2024 zwingend notwendig ist, um mit diesen Geräten arbeiten zu dürfen.