Faltenbehandlung Ausbildung (kurzzeitverbleibend/<30 Tage)
Durchführung nur durch Ärzte, Pflegefachpersonal oder Person mit gleichwertiger Ausbildung unter Aufsicht eines Arztes oder Kosmetikers erlaubt.
Faltenbehandlung Ausbildung (langzeitverbleibend/> 30 Tage)
Durchführung nur durch Ärzte oder Pflegefachpersonal unter Aufsicht eines Arztes erlaubt.
Faltenbehandlung und muskelentspannende Therapie
Durchführung ausschliesslich durch Ärzte erlaubt (gesetzlich geregelt in der Schweiz).